Briefwechsel Tobias Mayer
| Kurzinformation zum Brief | Zum Original |
| Autor | Segner, Johann Andreas (1704-1777)[1] Mayer, Tobias (1723-1762) |
| Empfänger | Landesregierung in Hannover |
| Ort | Göttingen |
| Datum | 5. August 1751 |
| Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 7254, Bl. 89r, 90r-v |
| Transkription | Hans Gaab, Fürth |
N. 10. pr. 7ter Aug 1751
Balck[2]
Hoch= und Hochwohlgebohrne,
Königl: Groß brittanische zur Churfürtl. Braunschweig=
Lüneburgischen Landes Regierung Hochverordnete
Herren Geheimde Räthe,
Gnädige und Hochgebietende Herren.
Ew. Hoch= und Hochwohlgl. Excellences gnädigsten Befehl haben wir durch die angelegene Beilage zum Contract des Zimmer Meisters unterthänigst zu befolgen getrachtet, welcher das Holtz angeschaffet und zum theil beschlagen hat, auch nun mehro im Begriff ist, die großen Träger zu den boden des Observatroij aufzulegen: Und wir verharren mit der tiefsten Devotion
Ew. Hoch= und Hochwohlgeb.
Excellences
Göttingen d. 5. August
1751.
Unterthänigste diener
J. A. Segner.
Tob. Mayer.
[Bl. 90r]
Eine Beilage zu dem Contract mit dem Zimmer Meister
Thon[3], wegen der bei dem Obseruatorio zu verfertigenden
Zimmer=Arbeit.
Da in diesem Contract die dike der anzuwendenen Tannenbaums nicht durch Zolle, sondern durch Gespanne ausgedrüket wird: so ist anzumercken daß ein Gespann die dike des balkens dergestalt bestimme. Man mißet drei Schuh von den diksten Ende des Baumes, und stellt sich vor, daß daselbst der baum gerade durchgeschnitten, und in den Cirkel, welcher dadurch zum vorschein kommet, ein Quadrat beschrieben sei. Ist nun der Baum vierspannig, so halt die Seite dieses quadrats 8 Zoll, bei einem fünfspannigen ist diese Seite 10 Zoll, bein Sechspannigen 12 Zoll; und überhaupt halt diese Seite zweimal so viel Zolle, als der Baum Gespanne giebt.
Nach dieser Bestimmung wird also der Zimmer=Meister die Baume nehmen, und gehörig beschlagen laßen müßen. Was aber insonderheit die 9. und 7=spänniger betrift, welche zu den großen Trägern bestimmet sind, so müßen dieselbe dergestalt behauen werden, daß ihre breit zur dike sich ohngefehr wie 2 zu 3 verhalte, da dan die breite nicht über 14. und die dike nicht über 21 Zoll wird ausfallen können, aber
[Bl. 90v]
auch die breite nicht unter 12, und die dike nicht unter 18 Zoll
fallen mus. Die Träger des untern bodens aber, zu welchen
siebenspännige bestimmet sind, bekommen zur breite 10
und zur dike 15 Zoll. Der Tübelboden selbst aber wird
9. Zoll dike. Alles übrige giebet sich aus denen in dem
Contract bestimten Maaßen ohne Schwürigkeit.
Auf besondern gnädigsten Befehl ausgefertiget Gottingen den 5. Augl. 1751.
Joh. And. Segner. D.
Tob. Mayer. P.P.
Henrich Gabriel Thon
Fußnoten
- ↑ Johann Andreas
Segner (09.10.1704-05.10.1777)
war seit 1751 für die Errichtung der Universitätssternwarte in Göttingen zuständig.
1755 wechselte er nach Halle.
Zu Segner und seiner Rolle beim Bau der Sternwarte siehe:- Rab, Irén: Die Rolle von Johann Andreas Segner (1704-1777) bei der Errichtung der ersten Göttinger Sternwarte. In: Lengyel, Zsolt K. (Hrsg.): Ungarn-Jahrbuch. Zeitschrift für interdisziplinäre Hungarologie 37, 2021. Regensburg: Friedrich Pustet 2022, S. 41-63
- ↑ Heinrich Eberhard Balck (06.04.1705-18.10.1769) war geheimer Kanzleisekretär in Hannover.
- ↑ Heinrich Gabriel Thon war ein bekannter Zimmermeister aus Göttingen.
