Briefwechsel Tobias Mayer


Kurzinformation zum Brief Zum Original
Autor Segner, Johann Andreas (1704-1777)[1]
Mayer, Tobias (1723-1762)
Empfänger Landesregierung in Hannover
Ort Göttingen
Datum 28. Juli 1751
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 7254, Bl. 84r-86r
Transkription Hans Gaab, Fürth


Auf gnädigen Befehl des Königl: Churfürl. Geheimden Raths Collegii zu Hannover dat. 7.ten Junij 1751. ist von Endesbenannten hierzu comittirten Professoribus mit dem ZimmerMeister Henr. Gabr. Thon[1] wegen der zu dem neu zuerbauenden Goettingischen observatorio astronomico gehörigen Zimmer Arbeit überhaupt contrahiret worden:

Daß gedachter Zimmer Meister das Gebälke der drey boden des observatorij und das auf dieses Gebäude gehörige runde Dachgespärre, samt den daranstoßenden drey Giebeldächern mit allem was zu deren Befestigung Verklammerung Aufrichtung und Verpichung nöthig ist, wie nachfolgend speciatim angezeiget wird, zu verfertigen auf sich zu nehmen habe. Und zwar

1.) Was das Gebälke des untersten Bodens belanget, soll und verspricht der Zimmermeister an den gehörigen Orthen die zweÿ dazu benöthigten Träger in die Mauer, an den Enden wohlgepicht und getheert von gutem 7 stämmigen Tannenholze einzulegen, so, daß sie genau von der Mittags=Seite nach Mitternacht lauffen, und zu beÿden Seiten jeden mit zweÿ starken Streben gegen die Mauer des Thurns zu unterstützen. Auf diese Träger sollen dann in gleicher Weite von einander 8. Querbalken von 5 stämmigen Holze, die durch die ganze breite des Thruns von Morgen gegen Abend reichen, ausgenommen nicht dahin, wo der Aufgang der Treppe hinkommt aufgelegt, und wegen des darauf kommenden bretternen Bodens

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wohl geebnet und horizontal gemachet werden.

2.) Zu dem Mittlern und vornehmsten Boden des observatorii soll der Zimmermeister ebenfalls zweÿ Träger von 9 spännigem Holze gerade über die untern so auflegen, daß ihre Enden ungefähr 1½ Schuh in der dicke der Mauer des Thurns wohl getheert und verpicht ruhen. Diese Träger sollen jeder durch zweÿ starke Stützen auf die Träger des untern Bodens gestüzet, oben aber mit einem Dübelboden von 5 stämmigen Dannenbalken also beleget werden, daß gehöriger maßen balken an balken, die mit ihren Enden auf einem innerwendig an der Mauer überbauten Kranze ruhen, zu liegen kommen. Welche Balken mit hölzernen Dübeln an einander zu fügen und genau aneinander zu treiben sind. Damit auch dieser boden durchgehends einerleÿ Stärke bekomme, so hat der Zimmermeister dahin zu sehen, daß die schmalen Ende der Balken überall wechselsweise mit den dikern Enden der nächst anliegenden vermenget und dardurch zugleich der boden so eben werde, alß möglich ist.   Auch soll ungefähr mitten in dem boden, an dem Orte, der dem Zimmermeister genauer wird gewiesen werden, eine Öffnung zum Aufgang einer Treppe, 6. Schuhe lang und 4. Schuhe breit durch die balken freÿ gelaßen und diese Öffnung an ihren jewo kürzeren Seiten mit EichenHolz, in welches die Tannenen balken gefüget sind, gefuttert werden.

3.) Das Gebälke des obersten bodens unter dem Dache soll aus 5. stämmigen Tannenbalken verfertiget und der Dachstuhl

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selbst wohl mit demselben verbunden werden;

Zu welchem Ende dann, und zu größerer Festigkeit des Daches, der Zimmermeister oben über das Gebälke des Bodens in gehöriger Weite voneinander zweÿ 6. stämmige Hangeträger zu legen, und an dieselben sowohl das Gebälke von unten mit eißeren Bolzen, alß auch die 4. Hänge Seulen von oben jede mit zweÿ starken hangeißen zu befestigen und an zu schrauben sich verbunden hat.

4.) Den Dachstuhl selbst betreffend, sollen vörderst die 4. um die Mitte befindliche Stichbalken, an jedem Ende mit zweÿ eißernen Spitz Klammern befestiget, die Endebalken insgesamt wohl verpicht, die Mauerlatten ringsum ein Loch von eichenen Holze genommen und nach der Rundung der Haupt Mauer 6½ Zoll hoch und 8 Zoll breit ausgezimmert werden.   Ferner soll die Spindel oder Helmstange von eichenen einstämmigen Holze in gehöriger Stärcke, die Sparren aber so wohl des Haupt- alß der dreÿ Gibeldächer von 4. stämmigen Tannenholze gemacht, mit Bändern wohl gefaßt und überhaupt auf eine gute und dauerhaffte Einrichtung des Dachwerks von dem Zimmermeister gesehen werden.

5.) Da auch in den 3 Erkern das Dach oben nicht ganz bedekt sondern etwas über 1. Schuh weit offen gelaßen wird, so hat der ZimmerMeister beÿ der Einrichtung dieser Geibeldächer dafür zu sorgen, daß die Pfannen neben diese Öffnungen und nicht auf dieselben zu liegen kommen, und weil besonders in dem Erker gegen Mitternacht die Öffnung im Dache nicht durchaus gehet,

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so können daselbst, neben die Öffnung von dem Hauptgebälke aus auf jeder Seite Stichbalken angebracht werden, worauf die Sparren gehörig zu setzen sind. Wie dann der Zimmermeister wegen dieser und anderer dergleichen besondern Umstände die hierüber verordnete Professores zu Rathe zu ziehen hat, welche ihm solche nach Erforderung der Sache entweder mündlich oder durch Riße erklären werden.

6.) Im übrigen hat sich der Zimmermeister mit dem Mauermeister, Heine[2], der das Mauerwerk zu verferttigen auf sich genommen, wohl zu verständigen, damit Lezterer in seiner Arbeit, die er biß auf nächstkünfttigen Monath Novembl: fertig zu liefern sich verbunden hat, nicht gehindert, auch, sobald er fertig, der Dachstuhl noch vor dem Einfall des Winters aufgerichtet und von dem Schieferdeker könne gedekt werden.

7.) Zu allen diesen Punkten dieselben sorgfältig zu befolgen, hat der Zimmermeister bereit und willig sich verstanden, auch versprochen, an seinem Fleiß nichts ermangeln zu laßen, damit das Werk contractsmäßig ausgeführet werde;   Derowegen ihme denn obliegen wird, im Fall etwas daran aus seiner Schuld vernachläßiget werden sollte, solches auf seine eigene Kosten und mit seinem Schaden zu verbeßern.

8.) Dagegen verspricht das Königl: Churfürstliche Geheimde Raths Collegium gedachten Zimmermeister, Thon, sowohl für die sämtliche Arbeit in Zimmerung, Ein und Aufrichtung des Werks, als auch für

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alles dazu gehörige und oben specificirte Tannen und Eichen Holz, Eißenwerk, Theer, Harz p. zu bezahlen 252. Rthl.r davon ihme, gleich nach Vollziehung dieses Contracts, zu Ankauffung des benöthigten Holzes 100 Rthlr das übrige aber, so gleich nach contractmäßer Lieferung aller dieser Arbeit, behändiget werden soll.

Actum ex speciali commisione Illustrissimi Regimis. Göttingen, den 28. Julij 1751.

Joh. Andr. Segner[3] DPPO.
Tobias Mayer PPO.
Henrich Gabriel Thon




Fußnoten

  1. Heinrich Gabriel Thon war ein bekannter Zimmermeister in Göttingen.
  2. Der Maurer und Stukkateur Johann Caspar Heine stammte aus Hirschbach bei Dresden und erhielt am 30.09.1735 in Göttingen das Bürgerrecht. Er wohnte seit 1748 in der Gothmarstr. 523. Er scheint 1764 gestorben zu sein.
    • Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 378, Tabelle IV, Eintrag 280; S. 455, Tabelle XIV, Eintrag 143
  3. Johann Andreas Segner (09.10.1704-05.10.1777) war seit 1751 für die Errichtung der Universitätssternwarte in Göttingen zuständig. 1755 wechselte er nach Halle.
    Zu Segner und seiner Rolle beim Bau der Sternwarte siehe:
    • Rab, Irén: Die Rolle von Johann Andreas Segner (1704-1777) bei der Errichtung der ersten Göttinger Sternwarte. In: Lengyel, Zsolt K. (Hrsg.): Ungarn-Jahrbuch. Zeitschrift für interdisziplinäre Hungarologie 37, 2021. Regensburg: Friedrich Pustet 2022, S. 41-63


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