Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Deputation der Universität |
Empfänger | Protokoll |
Ort | Göttingen |
Datum | 28. September 1767 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 224-225, 226 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Actum Göttingen den 28. Sept. 1767
auf dem Concilio
Prof. magnif. Domino Prorectore et
Consil. aulic. Ayrer[1]
et me Syndico[2]
Nachdem beÿ Königl. Landes Regierung von dem Herrn Prof. Lowitz die unterthänigste Vorstellung gethan worden, was massen er wegen des nach S. Petersburg als Professor erhaltenen Berufs, seine Bibliothec, durch welchen Verkauff er die Kloster und Manufactur Casse zu Hannover mit zu befriedigen gedacht, notwendig beÿ behalten müßte, und deshalben gebethen, daß er mittelst gerichtlicher Einwilligung des für seinen Sohn[3] bestellten Curatoris[4] der Kloster= und Manufactur Casse 1/m [1000] Rt von seinem In öfentlichen Verkauff angeschlagenen Wohnhauß versichert und angewiesen, über die übrigen 500 Rt aber eine obligation dergestalt angenommen werden möchte, daß er sich mittelst juratorischer Caution gerichtlich verbinde, daß er diese 500 Rt von gegenwärtigen Michaelis 1767 an binnen 2. Jahren nebst landesüblichen Zinsen abtragen wolle; Königliche Landes Regierung auch, daß wenn die Kloster und Manufactur Casse wegen der von dem Haußverkauffs Geldern zu zahlenden 1/m Rt völlig versichert ist, über die noch übrigen 500 Rt eine unter der obenerwähnten Bedingung für die Kloster= und Manufactur Casse auszustellende Obligation anzunehmen und dargegen seine Bibliothec und Instrumenta ihme wieder freÿ zugeben besage des an den Hl. Vice Syndicum Meyenberg[5] unter dem 24. Sept. 1767 ergangenen Rescripti gnädigst gesonnen ist; So ist der Hl. Prof. Lowitz heute vorgeladen, und ihm diese gnadigste Resolution Königl. Landes Regierung eröfnet worden; und da sich dieser zu der gnädigst verwilligten juratorischen Caution auch bereit
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[Scan 225]
zu seÿn erkläret, so hat derselbe den
Cautions-Eid folgender Gestalt geschworen:
Ich George Moritz Lowitz schwöre zu Gott einen leiblichen Eid mit Hertz und Mund, daß ich, nachdem Königl. Landes Regierung mir die Gnade angedeihen lassen meine Bibliothec und Instrumenta mit nach S. Petersburg zu nehmen, ob ich gleich 500 Rt in Louisdor jeden a 5. Rt gerechnet, von derselben zu bezahlen vorhero gedacht, solche schuldig 500 Rt mit 5. pro cent jarlich verzinsen, und den Zinß alle Jahr zu gehöriger Zeit nach Hannover freÿ übersenden, nach Verfließung zweÿer Jahr von iezigen Michaelis 1767 an zu nehmen, die 500 Rt Capital auch richtig abführen und unter keinerleÿ Vorwand zurücke halten wolle.
Diese gelobe, verspreche und schwöre ich, so wahr mir Gott helffe durch Jesum Christum Amen.
Als nun der Hl. Professor Lowitz den vorstehenden
Cautions Eid in Gegenwart des Herrn
Prorectoris, des Hl. Vice Syndicie Meyenbergs,
als Anwald der Königl. Kloster und Manufactur
Casse, wie auch des Lowitzschen rechtlichen Beÿstandes des
Dr. Cassii[7] und des Lowitzschen Sohns Vormund
des Advocaten Finckens provia admonitone
more solemni geschworen, so ist dabeÿ
resolviret worden, sowohl dem Hl. Anwald der
Königl. Kloster und Manufactur-Casse als
auch dem Hl. Prof. Lowitz davon Abschrifft durch
Beÿdruckung des Universitaets-Siegel und
meine des Syndici Unterschrift zu ertheilen.
Actum ut supra
in fidem CG Riccius
[Scan 226]
Nachdem der Herr Professor George
Moritz Lowitz und der zu dessen Sohn
gerichtlich bestattigter Vormund, Advocat Heinrich
Arnold Fincke, nach dem dieser sich was
die verstorbene Frau Professorin Lowitz geb.
Riepenhausen zu ihrem Ehemann eingebracht beÿ
denen dieser ihren Geschwistern, erkundiget hat und
aus denen erlangten Nachrichten den Uberschlag
gemacht, daß er die von dem H. Professor Lowitz
ratione des Sohns ex bonis maternis gebührende legitimae
offerirte 1800 Rt in Loiusdor a 5 Rt
annehmen könne, sich hierauf mit einander dahin verglichen,
daß der Vormund das gemeldte
quantum der 1800 Rt jetzo[?] der Legitimae
vor seinen Vormundschafftes Befohlenen anzunehmen
kein Bedencken gefunden, und so
wohl dieser als der Herr Professor Lowitz beÿm
judicio academica geziemend nachgesuchet,
den zwischen ihnen wegen der Legitimae des
Lowitzschen Sohn mit Uberlegung geschlossenen
Vergleich Gerichts wegen zu bestättigen.
Wir auch denenselben, denen vorkommenden
Umständen nach, in ihrem Gesuch zu deferiren
kein Bedencken finden, zumahl da wir nicht
einsehen können, daß der Lowitzsche unmündige
Sohn durch das gemelte quantum eine
Verkürtzung an seinen legitimae leide; als
wird der zwischen denenselben geschlossene
Vergleich Gerichts wegen hiermit bestettiget.
Jedoch dem Gerichte und einem iedem tertio
ohne Nachtheile. Geschehen Göttingen den 28.
Sept. 1767
GHA[8]
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Fußnoten
- ↑ Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat (Consiliarius aulicus).
- ↑ Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
- ↑ Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
- ↑ Nachdem sich Lowitz für zahlungsunfähig erklärt hatte, war seinem Sohn als Kurator der Advokat Heinrich Arnold Fincke zugewiesen worden.
- ↑ Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied
des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär.
- Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
- ↑ Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester der Ehefrau von Lowitz, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
- ↑ GHA: Georg Heinrich Ayrer.
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.