Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Landesregierung in Hannover
Empfänger Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[1]
Ort Hannover
Datum 28. April 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 80-82 (Reinschrift)
Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 66-67 (Entwurf)
Transkription Hans Gaab, Fürth


Copia    
p.    
dem Profess. Lowitz

Unsere p


  Nach eingelangten euren Berichte von 6ten dieses, ist der Professor Lowitz, mit beigehender demnächst zu remittirenden Vorstellung eingekommen.

  Es verspricht derselbe darin, der Manufactur= und Kloster=Caße die Hälfte ihrer Forderungen mit 1500 Rt zwischen jezo und nächsten Michaelis zu bezahlen, und daß dieses geschehe gerichtl. Sicherheit zu bestellen, wenn ihn die andere Hälfte erlaßen und die Versiegelung wieder aufgehoben würde.

Nun haben wir vorhin, zum Besten des Professoris Lowitz diesen Entschluß zwar schon gefaßet gehabt, da derselbe sich deßen aber dero Zeit nicht theilhafft gemacht,[2] so solten wir auch gegenwärtig der Sache ihren Lauf laßen, inzwischen wollen wir auch jezo noch aus bloßer Milde

[Scan 81]
gegen ihn, seinem Suchen, unter der Bedingung statt geben,

  daß wenn er gerichtliche Sicherheit bestelle, daß die ausgelobten 1500 Rt zwischen jezo und nächsten Michaelis gewis bezahlet werden, ihm alsdenn die andere Hälfte mit 1500 Rt. jedoch nicht eher bis diese Zahlung würckl. geschehen erlaßen seÿn sollen.

Wir tragen euch also hiedurch auf, dahin zu sehen, daß der Professor Lowitz die versprochene Sicherheit zuförderst beschaffe, wobei wir eurer Einsicht überlaßen, wie ihr dieselbe am besten einzurichten ermäßen werdet.

Wenn diese alsdann von ihm beschaffet worden, so wollen wir, wenn seine übrigen Creditores nichts dagegen haben, geschehen laßen, daß seine Sachen entsiegelt,[3] und ihm die freye Disposition darüber eingeräumet werde. Was dem angeblichen bei dortigen Magistrate

[Scan 82]
auf die Kauf Gelder gelegten Arrest betrifft, woran der Professor Lowitz glaubet, daß die Käufer zu seinem Hause dadurch abgeschrecket würden, so werdet ihr demselben bedeuten, daß auf Kaufgelder kein Arrest eher geleget werden kann, bis der Kauf würcklich geschloßen, und dieses von uns auch nicht geschehen solle, wenn oberwehnte Sicherheit von ihm beschaffet seÿ. Wir p Hannover

den 28ten April 1767.

Königl. großbritl. geheimte Räthe

    An
den Vice Syndicum
Meÿenberg in Göttingen.


Fußnoten

  1. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär.
    • Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268
  2. Vgl. dazu den Bericht an die Landesregierung von Erythropel vom 23.06.1766.
  3. Mit Schreiben vom 06.04.1767 hatte Meyenberg die Landesregierung informiert, dass Lowitz seinen Konkurs angemeldet hatte. Dessen Sachen waren daraufhin versiegelt worden.


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