Briefwechsel Peter Conrad Monath
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Monath, Peter Conrad (1683-1747) |
Empfänger | Rat der Stadt Nürnberg |
Ort | Nürnberg |
Datum | 8. September 1732 |
Signatur | Staatsarchiv Nürnberg: Ratskanzlei-A Laden A 155-2, Bl. 30-33 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Wohlgebohrne und Hochweise Herren
Hochgebietende Gnädige Herren,
Euer Wohlgebl: Gnaden ist ohne mein weitläuffiges Anführen von selbsten schon bestens bekannt, was für eine Verzeichnüs der hiesigen Hohen Raths= und Regiments-Personen und Sämtl: Beambtens dieser Tagen zum Vorschein gekommen. Was für Unrichtig= und Unschicklichkeiten sowol, als auch höchst=Nachtheilige Dinge darinnen zu finden, gibt der erste Anblick desselben so gleich schon zu erkennen. Gleichwohlen wird diese Verzeichnus sehr theuer allhier heimlich distribuiret, und dem ungeachtet von sehr vielen Personnen gesuchet, und gerne, ob es schon nur 8. bögen starck, umb einen halben Gulden bezahlet; Lediglich darum, weilen es eine verbottene und unerlaubte Sache ist, dergleichen Dinge eben deßwegen nur umb so viel mehr und begieriger gesuchet und aufgekauffet werden: Dieses aber zu verwehren, hielte ich, jedoch ohne unziemliche Maas Vorschreibung, meines geringen Ortes für das dienlichste, wann
[Blatt 31]
Euer Wohlgebl: Gnaden gnädig erlauben wollten, daß allhier dergleichen Verzeichnüße auf eine gute und
schickliche Art, mit den behörigen Benennungen der Aemter, mit welchen zum Exempel beÿ denen Verkündungen
und Leichen die Personen beleget zu werden pflegen, und Hinweglassung der hierher nicht gehörigen Sachen, dürfte
publiciret werden. Es ist bekannt, daß viele dergleichen Verzeichnüße von andern Orthen alljährlich
heraus kommen, wie dann solches, unter vielen nur etliche anzuführen, der so genannte Wiener Instanz-Calender,
darinnen der gantze Kaÿserl. Hof, mit allen sowohl Höfen als Niedern Gerichten, Namentlich beschrieben und
angezeiget wird, ferner das jetztlebende Leipzig, Danzig, Königsberg, Regenspurg, und Lübeck, bezeugen können.
Der Nutzen und Bequemlichkeit, welche solche wohleingerichtete Beschreibungen mit sich bringen, ist leichtlich gut zu
begreiffen. Da ferner nun Euer Wohlgebl. Gnaden dergleichen allhier auch publiciren zu laßen, nicht mißfällig
wäre, und ich die Oberherrl. Gnädige Erlaubnus, als worumb Euer Wohlgebohrn Gnaden ich hiemit unterthänigst
ansuche, hierzu erhalten könnte, wäre ich des unterthänigen schuldigen Erbietens solche Verzeichnus
nicht nur den Oberherrl. hohen Belieben gemäs einzurichten, und in den behörigen und so viel mölich
vollkommenen Stande zu brinen, sondern auch solche um einen recht billigen Preiß zu verkauffen, und alljährlich
die Hochlöbl. Rath-Stube gratis damit zu versehen.
Solche verhoffentlich zu erhaltende Oberherrl. Hohe Gnade werde ich Lebenslang mit aller Pflichtschuldigen bürgerlichen Ernus[?] und Gehorsam zu demeriren[1] mir äussersten Fleißes angelegen seÿn laßen, und mit submissesten Respect beständig verharren
Euer Wohlgebohrnen Gnaden
Meiner Hochgebietenden Gnädigen Herren
Nürnberg
deb 8. September.
A.o 1732.
Unterthänig und Treu-Gehorsamster
Diener
Peter Conr. Monath
selbst concipiht
Fußnoten
- ↑ demeriren: vergelten.