Briefwechsel Johann Philipp Andreae


Kurzinformation zum Brief  
Autor Johann Philipp Andreae (1699-1760)
Empfänger Francke
Ort Nürnberg
Datum 21. November 1731
Signatur Staatsarchiv Nürnberg: Ratskanzlei-A Laden A 155-3, Bl. 272-275
Transkription Hans Gaab, Fürth

Nürnberg den 21: 9bris: 1731:

Hochgeehrter Herr.

Auß deß gel: hab vernommen, der Hl: deß Königs Carten empfangen, die explication darauf ist diese, daß nemlich alles was gelb ist, und völlig gemahlt, Nürnbergisch und absonderlich wenge[??], welches seinen eigenen District hat, und zewar unstrittig wie Lichtenau, das völlig gelbe aber, wo die Pflegämter darinnen sind, ist strittig ratione Burggraviatus, und dieses absonderlich zu bemerkcen, daß man dem König melde, daß alle roth gezeichneten, wo außerhalb dem gelb gemachten stehn, ebenfals entweder in totum, oder in partum Nürnbergisch seye, anlangend, die gedruckten Sachen von Regenspurg, so ist solches da, allein es ist geflehet worden, mit andern Sachen weilen ich die Hausvisitation beförchten müßen, und außgehen darff und kan ich nicht, muß also wider meinen willen bleiben, biß auf den freÿtag da mein Freund nach Hauß kommt, so wills beÿ der Nacht hohlen, ich melde noch einmahl, ich kan und darff nicht außgehen, sub silentio. Ich will bald was anders melden; noch eine aparte Carten vor den Stadts Secretarium, müste ich erst wider auf den Sonntag versparen, da ich sicher vor den Anläuffen des Teuffels bin, dahero mir zu berichten ist, ob es seÿn soll un dmuß, ich habe gemeint, weilen dHl; eine gemahlt selbst hat, er könne sich derer bedienen, wann es aber nicht tauft, so will am Sonntag ein Stuck machen was die Carten vor den König belangt, so muß bej Übersendung deßen gedacht werden, absonderlich meiner, damit doch alles recht gehet, und hätte es beÿ der ersten ebenfals seÿn können, weilen es aber unterblieben, so kan es dieses mahl geschehen, dann weilen absonderlich in dem Regenspurger Relationen davon gedacht wird, so ist es beßer, dHl: melde es dabeÿ und berichte die fatalitet, wie es Hl; G: R: vor guth auch befindet, jedoch aber meinete ich, es wäre gut, dHl: sendete es vorhero Hl: G: R:[1] weilen Er wegen mir beÿ dem König um Schutz anhalten will, ich habe Ihme Sachen gewiesen, die Ihme sehr wohlgefallen haben, daß Er mit diesen Worten herauß gebrochen, und gesagt, Er soll versorgt, und beschützet werden, da ich gestern abends umb 9: Uhr beÿ Ihme war, so war er sehr fröhlich, da Ihme der Stadtplan auf pergament gezeichnet wiese, erinnerte ich gar fleißig nochmahlen Hüllfe und Sicherheit, und auch aparte wegen deß Herrn, so gabe Er mir zur Antwort dHl: solle erstens emploiret werden, und so viel mercke, beÿ einem Zollamt, so viel von gouverne; daß die ersten[?] von Regenspurg spedirt worden ist gut; mit wird sich bald beßer geben, durch dieses komme ich völlig auß dem Verdacht, dHl: mag sich aber gefaßt halten, dann es weilen unterschiedl: curieuse Fragen an dHl; gestellt werden, und vermuthlich von deß herzlosen Freund, wie, wann, wo, und von wem: das überlasse dHl; seiner praecaution, Er hat sich nichts zu förchten, neben gehend wird dHl; die contenten deß gottlosen und verfluchten raths verlaß ersehen: gestern abends ist das neue Stk; in beÿsein Hl: G: R: geätzt worden, und verhoffen wir, in Zeit von 3: höchstens 4: Wochen fertig zu seÿn, es hätte ehender seÿn können, allein dHl: Geh. Rath hohlet erst zumahlen der Halßgericht, und Zollstädten genugsame Nachricht ein; Gott seÿ nur dedanckt, daß alles in Sicherheit ist, auf mich spekuliert alles wie der Teuffel, man stellet freundliche Wachen wegen meiner auf, entweder ich muß nachts um 9: 10: Uhr oder früh umb 4. 5: Uhr außgehen beÿ Tag darff ich nicht weilen ich mich anstelle, als wann 1: Schaden am Fuß hätte, es ist alles mit Pflastern verbunden: indeßen Adio: wann noch was fehlet, schreibe Hl: aber nur beÿ sicheren Leuthen es ist auch nicht gut, wann von dHl: seinen Leuthen eines zu mir gehet, sie sind wie der Teuffel, es kan dann und wann durch Hl: Winkler[2] geschehen, wir sind wider gut freund: Adio Verte:

[Anhang, Bl. 273]
1.) Rathsverlaß.
Dem Andreae soll man beÿ seiner Hereinkunfft andeuten, daß Er sich auf den Thurm biß zu fernere Ordre begeben, wo nicht in Güte, soll Er durch die Aufwarter von der Kriegsstuben dahin begleitet werden:

Dieses wurde mir [von] einem heimlich gesteckt, und expressum Nachricht gegeben, auf Ordre Hl. G. Raths: ich solte nicht in die Stadt herein; allein ich habe es doch nicht unterlaßen, sintemahlen der Verdacht so dann völlig auf mich gefallen wäre, wann nicht herein paßiert; ein Hereinpaßieren aber unter den Thorn habe mich schon gantz krumm angestellt, auch in Feucht schon Pflaster auf die Kniescheibe legen laßen, da sodann endlich nach Hauß ins Bett gelegen und obschon 4. 5. mahl attest[?] worden, jederzeit die Ohnmöglichkeit vorgeschützt, dann in unserer Reformation stehet öffter als 20: mahl daß einen burger Kranckheit oder Ehrhafftes entschuldige,

2. Raths verlaß
Weilen der Andreae nicht erscheinen will, so soll man Ihme in einer Senfften auf den Thurm bringen, da Er eine warme STuben, und Ihme sodann schon kan gewartet werden; mithin wird Er von angustiam schon bekennen, was es für eine Beschaffenheit mit den Land[carten] habe, weilen Er scheinentlich und gantz gewiß darunter verborgen, nach deme kan wider Ihn laut der relegation verfahren werden:

Bedencken von dem Consulenten Finckler.

Daß dem Andreae wieder die Gefangnußstraff, ob Er gleich eine warme Stuben beÿ seinem Zustand, da nicht allemahl von angustiam man etwas helen kan, noch die Relegation zuzu erkennen seÿe, solchs will vor meinen Rath nicht paßiren laßen, dann vermuthlich hat Er noch Veiles in Secreto pectoris, welches sodann beÿ erfolgender Relegation mehr Schaden als Nutzen brächte unserer Stadt, sondern mein Rath wäre, man bewege Ihn in der Güte, man verspreche Ihme das Wohlwollen deß Magistrats, verspreche Ihme eine Erkäntlichkeit und zulängliche Hülffe, so wird Er sich Vielleicht beßer und eher bequemen, als mit Schärffe gegen Ihn zu verfahren, weilen ohnedeme jetzo die Zeit nicht ist, gegen einen Burger, da man noch nicht Gewißheit hat, also zu verfahren, man auch nicht wißen kan, was Er vor Hinterhalt haben möchte;

[Anhang, Bl. 274]
Diese nebengehende Stck. sind aus dem Rathhauß herauß, und ich habe alle Tage Nachricht, was paßiert, dahero gut ist, daß unter deß Herrn Namen nach Regenspurg eingekommen sind, Sie werdens bald aufgekaufft haben, Sie sind wie der Teuffel daruff, und wann die andere Carten gar zum Vorschein kommt, so werden Sie gar deß teuffels:

Ein andermahlen ein mehrers, es schlägt schon 1. Stund nach Mitternacht Adio:


Fußnoten

  1. Christoph Friedrich von Seckendorff (1679-1759) war 1714 zum Geheimrat in Diensten des Ansbacher Markgrafen ernannt worden. Auf dem von ihm erhaltenen Portät wurde er auch als Baron bezeichnet.
    Neue Deutsche Biographie, 24 (2010), S. 119-120 (Verfasser: Gerhard Rechter).
  2. 1735 war Johann Wolfgang Winkler einer der Herren Zwölfer im Gewürzschauamt. Vgl. Stadtarchiv Nürberg: E 5/71